Rechtsprechung
   OLG Jena, 09.05.2003 - 1 Ws 172/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10592
OLG Jena, 09.05.2003 - 1 Ws 172/03 (https://dejure.org/2003,10592)
OLG Jena, Entscheidung vom 09.05.2003 - 1 Ws 172/03 (https://dejure.org/2003,10592)
OLG Jena, Entscheidung vom 09. Mai 2003 - 1 Ws 172/03 (https://dejure.org/2003,10592)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,10592) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 44 § 45 § 329 Abs. 3
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungshauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamburg, 18.12.1990 - 2a Ss 119/90
    Auszug aus OLG Jena, 09.05.2003 - 1 Ws 172/03
    Nach ganz herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum kann das Wiedereinsetzungsverlangen nicht auf die gleichen Tatsachen gestützt werden, die das Berufungsgericht bereits in seinem die Berufung verwerfenden Urteil gewürdigt hatte (OLG Hamburg MDR 1991, 469, 470; OLG Düsseldorf NStZ 1992, 99, 100; KK-Ruß, StPO , 4. Aufl., § 329 Rn. 23; Meyer-Goßner, StPO , 46. Aufl., § 329 Rn. 42 alle m. w. N.).

    Kommt das Gericht seiner Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO ) nicht ausreichend nach, weil tatsächliche Anhaltspunkte zu einer weiteren Beweiserhebung hätten drängen müssen, steht dem Angeklagten die Revision mit der Aufklärungsrüge offen (siehe nur OLG Hamburg MDR 1991, 469, 470; OLG Düsseldorf NStZ 1992, 99, 100).

    Neue Beweismittel für bereits gewürdigte Tatsachen sind zur Begründung eines Wiedereinsetzungsgesuchs nicht geeignet (OLG Düsseldorf, MDR 1986, 428 ; NStZ 1992, 99, 100; OLG Hamburg MDR 1991, 469; Meyer-Goßner, aaO., Rn. 42).

    Etwaige diesbezügliche Versäumnisse sind mit der Revision, nicht mit einem Wiedereinsetzungsantrag, geltend zu machen (siehe OLG Hamburg MDR 1991, 469, 470).

  • OLG Düsseldorf, 06.09.1991 - 1 Ws 789/91
    Auszug aus OLG Jena, 09.05.2003 - 1 Ws 172/03
    Nach ganz herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum kann das Wiedereinsetzungsverlangen nicht auf die gleichen Tatsachen gestützt werden, die das Berufungsgericht bereits in seinem die Berufung verwerfenden Urteil gewürdigt hatte (OLG Hamburg MDR 1991, 469, 470; OLG Düsseldorf NStZ 1992, 99, 100; KK-Ruß, StPO , 4. Aufl., § 329 Rn. 23; Meyer-Goßner, StPO , 46. Aufl., § 329 Rn. 42 alle m. w. N.).

    Kommt das Gericht seiner Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO ) nicht ausreichend nach, weil tatsächliche Anhaltspunkte zu einer weiteren Beweiserhebung hätten drängen müssen, steht dem Angeklagten die Revision mit der Aufklärungsrüge offen (siehe nur OLG Hamburg MDR 1991, 469, 470; OLG Düsseldorf NStZ 1992, 99, 100).

    Neue Beweismittel für bereits gewürdigte Tatsachen sind zur Begründung eines Wiedereinsetzungsgesuchs nicht geeignet (OLG Düsseldorf, MDR 1986, 428 ; NStZ 1992, 99, 100; OLG Hamburg MDR 1991, 469; Meyer-Goßner, aaO., Rn. 42).

  • OLG Hamm, 16.08.2007 - 3 Ws 484/07

    Wiedereinsetzung, Berufungshauptverhandlung

    Vielmehr kann der Wiedereinsetzungsantrag grundsätzlich nur auf neue, dem Berufungsgericht bei seiner Entscheidung nicht bekannte Tatsachen gestützt werden (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 50. Auflage, § 329, Rdnr. 42; Ruß in Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Auflage, § 329, Rdnr. 23; Thüringer OLG, VRS 105, 299; OLG Düsseldorf, VRS 97, 139; OLG Köln, VRS 97, 362; OLG Hamm, wistra 97, 157; KG, NStZ-RR 06, 183; OLG Hamburg, MDR 91, 469).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn das frühere Vorbringen im Zusammenhang mit neuem Vorbringen zur Begründung verwendet wird (OLG Düsseldorf, VRS 90, 184; Thüringer OLG, VRS 105, 299).

  • OLG Jena, 12.04.2006 - 1 Ws 82/06

    Wiedereinsetzung

    Neue Beweismittel für bereits gewürdigte Tatsachen sind zur Begründung eines Wiedereinsetzungsantrags gleichfalls nicht geeignet (Senatsbeschluss vom 09.05.2003, Az.: 1 Ws 172/03).
  • OLG Jena, 01.07.2004 - 1 Ws 177/04

    Wiedereinsetzung

    Nach ganz herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum, der sich der Senat in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat (siehe etwa Senatsbeschlüsse vom 09.05.2003, 1 Ws 172/03, und 22.04.2004, 1 Ws 109/04), kann das Wiedereinsetzungsverlangen nicht auf dieselben Tatsachen gestützt werden, die das Berufungsgericht bereits in seinem die Berufung verwerfenden Urteil gewürdigt hatte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht